Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und
Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Firma DLSH,
Oliver Horst, Flachsweg 1, 33775 Versmold, getroffen werden. §2 Auftragserteilung / Dienstleistungsvereinbarung Alle Angebote sind freibleibend und können von DLSH bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerrufen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung und/oder mit Rechnungszahlung als anerkannt. §3 Urheberrecht und Copyright Es obliegt nich DLSH zu prüfen, ob Bild-, Text-, Ton- und weiteres Material
frei von Rechten Dritter ist. Diese Pflicht obliegt allein dem
Auftraggeber. Für eventuelle Ansprüche Dritter haftet allein der Kunde. §4 Zahlung Die von DLSH in Rechnung gestellten Beträge sind zahlbar sofort, ohne ABzug. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich DLSH das Recht vor, Webseiten bis zum Zahlungseingang zu sperren, sowie Mahn- und Inkassogebühren geltend zu machen. §5 Geheimhaltung, Datenschutz Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch DLSH in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der Aufträge notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden. §6 Haftung DLSH haftet - unter Berücksichtigung von § 3 - nur in Fällen, in denen DLSH oder Erfüllungsgehilfen einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten haben. Die Haftung ist begrenzt auf den typischerweise für die betreffende Leistungskomponente in Rechnung gestellten Betrag. Zudem besteht eine Haftungsobergrenze von 200,- Euro. §7 Vertragslaufdauer Die Vertragslaufdauer bei zeitlich zu begrenzenden Leistungen wird in jedem Vertrag zwischen DLSH und dem Auftraggeber individuell vereinbart. §8 Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner haben sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen. |
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